Beitragsordnung

- entsprechend Beschluss der Gründungsversammlung am 25. März 1995,
- §5 entsprechend Beschluss des Vorstandes vom 09.08.1997
- geändert entsprechend Beschluss Jahreshauptversammlung am 23. März 2002

§ 1 Aufnahmebeiträge
(1) Bei Aufnahme als Mitglied wird ein einmaliger Aufnahmebeitrag erhoben.
(2) Die Höhe des Aufnahmebeitrages beträgt für
      - natürliche Personen 20,00 €
      - jedoch für Schüler, Studenten, Arbeitslose und Rentner 10,00 €
(3) Die Höhe des Aufnahmebeitrages für juristische Personen beträgt mindestens 51,13 €

§ 2 Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitgliedsbeiträge als Jahresbeiträge betragen für
      - natürliche Personen 40,00 €
      - jedoch für Schüler, Studenten, Arbeitslose und Rentner 20,00 €
(2) Die Mitgliedsbeiträge juristischer Personen sind mit dem Vorstand zu vereinbaren.

§ 3 Spenden
Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind vom Vorstand entsprechend den
geltenden gesetzlichen Regelungen zu bescheinigen.

§ 4 Gültigkeit
(1) Die Beitragsordnung gilt für die Dauer eines Jahres.
(2) Sofern die Mitgliederversammlung keine neue Beitragsordnung beschließt, verlängert sich
die Gültigkeit um jeweils ein Jahr

§ 5 Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Modellflieger Verband e.V.
Mitglieder, die in der Sparte Modellflug aktiv mitarbeiten, sind gleichzeitig Mitglieder im
DMFV. Für alle an den DMFV abzuführenden Beiträge hat dessen aktuelle Beitragsordnung
Gültigkeit.
(1) Der einmalige Aufnahmebeitrag beträgt derzeit für
      - Erwachsende 3,00 €
      - Jugendliche 1,50 €
(2) Die Mitgliedsbeiträge als Jahresbeiträge betragen derzeit für
      - Erwachsene 42,00 €
      - Jugendliche 11,00 €

Bankverbindung:  Mittelbrandenburgische Sparkasse
Bankleitzahl: 16050000
Konto-Nr.: 3637020237

International:         SWIFT/BIC: WELADED1PMB
                                  IBAN: DE74160500003637020237